Verein für Brauchtumspflege Erharting e.V.
Verein für Brauchtumspflege Erharting e.V.

SATZUNG vom 22.11.2013

§ 1

 

Der Verein für Brauchtumspflege e.V., Sitz: Erharting, eingetragen beim Amtsgericht Traunstein VR 30357, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige - mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Brauchtumspflege und Kultur, das Abhalten des Stephaniumritts und die Wiederbelebung des volkstümlichen und kirchlichen Brauchtums.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen.

 

§ 2

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 4

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

 

§ 5

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Erharting, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Durchführung des traditionellen Stephaniumritts auf gemeinnütziger Basis zu verwenden hat.

 

§ 6

 

Die Mitglieder setzen sich zusammen aus ordentlichen Mitgliedern und aus Ehrenmitgliedern.

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Vorstandschaft.

 

§ 7

 

Rechte der Mitglieder:

1. Stimm- und Antragsrecht bei der Mitgliederversammlung

2. Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins

3. Benützung der Einrichtungen des Vereins für vereinsfördernde Tätigkeiten

 

§ 8

 

Personen, welche sich um den Verein oder um die Förderung seiner Ziele besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Die Ehrenmitglieder sind zu Beitragszahlungen nicht verpflichtet.

 

§ 9

 

Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit, aber nur schriftlich erfolgen.

Der Beitrag für das laufende Jahr, in dem der Austritt erklärt wird, ist noch zu entrichten. Einbezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

 

§ 10

 

Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und festgelegt.

 

§ 11

 

Der Verein wird von der Vorstandschaft geleitet.

Er setzt sich zusammen aus:

 

1. Vorsitzenden                                                   weitere Vorstandsmitglieder

 

2. Vorsitzenden                                                   Leiter Wagenbau

 

Schriftführer                                                        Kleiderwart

 

Kassier

 

Vorstand im Sinne des § 28 BGB ist der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende.

Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

 

§ 12

 

Der Schriftführer nimmt bei den Mitgliederversammlungen und Sitzungen der Vorstandschaft eine Niederschrift auf.

 

§ 13

 

Der Kassenwart besorgt die gesamten Geldgeschäfte des Vereins, stellt den Haushaltsplan auf und legt der Mitgliederversammlung eine mit Belegen versehene Abrechnung mit Übersicht über den Vermögensstand vor, deren Prüfung vom Vorstand veranlasst wird.

 

§ 14

 

Bei den Sitzungen der Vorstandschaft können einzelne Mitglieder als Vertreter bestimmter Sachgebiete teilnehmen. Sie werden als Beisitzer von der Mitgliederversammlung gewählt.

 

§ 15

 

Das Geschäftsjahr ist gleich das Vereinsjahr.

 

§ 16

 

Die Mitgliederversammlung des Vereins findet jährlich statt. Alle Mitglieder werden zwei Wochen vor der Versammlung durch Hinweis im "Mühldorfer Anzeiger" von der Vorstandschaft eingeladen.

 

§ 17

 

Vorstandswahlen finden alle vier Jahre bei der Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.

 

§ 18

 

2/3 der anwesenden Mitglieder haben die Möglichkeit den Verein aufzulösen, aufgrund einer schriftlichen Einladung.

Für den Fall der Auflösung des Vereins ist jedem Mitglied unter Darlegung der Gründe Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.

 

Hier finden Sie uns

Verein für Brauchtumspflege Erharting e.V.
Katharinenweg 15
84453 Mühldorf a. Inn

Kontakt

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